Gremien der Genossenschaft

Unsere Genossenschaft besteht aus drei Organen, der Mitgliederversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Die Mitglieder wählen in der jährlichen Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte Aufsichtsratsmitglieder, die den Vorstand bestellen, fördern und überwachen. Genossenschaften sind heute moderne Wirtschaftsunternehmen, in denen demokratische Prinzipien gelten.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung, zu der alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einmal im Jahr eingeladen werden, ist ein Ort für Beteiligung und Mitbestimmung. In der Versammlung kann jedes Mitglied unserer Genossenschaft sein Stimmrecht ausüben. Die Mitglieder werden vom Vorstand umfassend über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft und das Prüfungsergebnis des zuständigen Prüfungsverbandes informiert. Sie prüfen, ob der Förderauftrag erfüllt und die Unternehmenspolitik im Sinne der Mitglieder ausgerichtet wurde. Darüber hinaus berichtet der Aufsichtsrat über seine Tätigkeit. Die Mitgliederversammlung stellt den Jahresabschluss der Genossenschaft fest, beschließt über die Ergebnisverwendung und stimmt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates ab. Erforderliche Satzungsänderungen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung übt einen entscheidenden Einfluss auf die Ausrichtung der Genossenschaft aus, da die Aufsichtsratsmitglieder aus den Reihen der Mitglieder gewählt werden.

Der Aufsichtsrat – Kontrollorgan der Genossenschaft

Dem Aufsichtsrat kommt nach Gesetz und Satzung die Kontroll- und Beratungsfunktion gegenüber dem Vorstand zu. Dies setzt eine persönliche Souveränität und fachliche Qualifikation eines jeden Mitgliedes des Aufsichtsrates voraus. In regelmäßigen Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand über den Geschäftsverlauf sowie über wirtschaftliche Belange der Genossenschaft informiert. Beschlüsse über wesentliche Sachverhalte und zur weiteren Entwicklung der Genossenschaft werden entsprechend der in der Satzung geregelten Zuständigkeiten gefasst.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Gunnar Hille  - Vorsitzender

Thomas Harder   - stellv. Vorsitzender

Marcus Heinrich

Igor Münch

Anett Lohse

Jessica Wiehe

Der Vorstand – Leitungsorgan der Genossenschaft

Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat hat er hinsichtlich der Unternehmensplanung, der wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft, Fragen der Bestandsbewirtschaftung – insbesondere über die Liquidität, Mietentwicklung und die Leerstände – zu berichten. Dazu gehören auch die Beratung, Diskussion und Beschlussfassung über die Finanz- und Investitionsplanung.

Mitglieder des Vorstandes

Paul Krüger

Marcus Jahn

Peter Schmargendorf